AGB
§ 1. Allgemeines
Alle Leistungen und Angebote von INFO Networking GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsrechte. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Geltung anderer/geänderter AGB‘s muss schriftlich von INFO Networking GmbH zugestimmt werden.
§ 2. Angebote und Auftragsbestätigungen
Ein Vertrag kommt mit Gegenzeichnung dieses Auftrags durch INFO Networking GmbH zustande. Die Angebote von INFO Networking GmbH sind für die Dauer von 4 Wochen gültig.
§ 3. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah im Produktionsprozess anzumelden. Wünscht der Auftraggeber nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet oder Pauschal vereinbart. INFO Networking GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller INFO Networking GmbH übergebenen Computerdaten, Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Logos, Layouts, Quelltexte, Texte, Film, Ton und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber INFO Networking GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 4. Laufende Service-Leistungen
Bei regelmäßigen Leistungen werden die Nutzungsentgelte entsprechend dem Rhythmus, mindestens aber vierteljährlich im Voraus berechnet. Laufende Verträge werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sie können von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
§ 5. Vergütung
Es gelten die Preise und Stundensätze der jeweils gültigen Preislisten. INFO Networking GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt Teilvergütungen zu berechnen. Das schließt auch je nach Projektumfang die Berechnung einer Teilvergütung bei Auftragserteilung ein. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
§ 6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an INFO Networking GmbH erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Prototypen und fertige Produkte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung oder Kopie – auch von Teilen – ist unzulässig, es sei denn, INFO Networking GmbH stimmt dem schriftlich zu. INFO Networking GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit INFO Networking GmbH. Quelldateien und Entwürfe sind nicht Gegenstand des Werkvertrags. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Verwendung der gelieferten Daten obliegt dem Auftraggeber.
§ 7. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluss sein Einverständnis, dass INFO Networking GmbH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten betreffend den Auftraggebern, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und auch elektronisch speichern darf. INFO Networking GmbH versichert, persönliche Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 8. Datensicherheit und Haftung
INFO Networking GmbH sorgt für die Sicherheit und den Erhalt der Daten durch regelmäßige Datensicherungen und stellt sicher, dass die Daten vor dem Zugriff Dritter angemessen gesichert sind. INFO Networking GmbH verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und haftet für entstandene Schäden oder durch die Verwendung bzw. den Verlust von Daten des Auftraggebers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen.
§ 9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.