Zeiterfassung wird gesetzliche Pflicht
2. Januar 2015Dass zum 1.1.2015 der flächendeckende Mindestlohn kommt ist bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, dass die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern vorgeschrieben ist, ebenfalls auch bei geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
Das neue Gesetz gilt dabei für alle Branchen und betrifft alle Arbeitgeber. Die Zeiterfassung hat lückenlos und zeitnah zu erfolgen:
– erfasst werden müssen Beginn und Ende sowie Dauer der Arbeitszeit
– die Erfassung muss zeitnah zur Arbeit erfolgen
– die Dokumentation der Arbeitszeiten ist mindestens 2 Jahre aufzubewahren
Die Form der Zeiterfassung wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben, daher kann diese auch auf Papierformulare erfolgen. Manuelle Verfahren der Zeiterfassung sind allerdings sehr zeitaufwendig und oft fehlerhaft.
INFO Networking GmbH hat daher ein modernes Online-Zeiterfassungssystem entwickelt, das neben der Mitarbeiter-Zeiterfassung auch die Zeiterfassung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse einschließt.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.time-checker.de
Übrigens:
Anhand der Zeiterfassung lässt sich prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wurde.
Der Zoll, der für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes zuständig ist, hat schon jetzt strenge Kontrollen angekündigt. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Geldbußen.